Wirtschaftsprüfung als weites Spektrum – Von der Jahresabschlussprüfung bis zur M&A-Transaktion.
Wirtschaftsprüfung
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartner decken wir das gesamte Spektrum der Wirtschaftsprüfung ab. Von der „klassischen“ Jahresabschlussprüfung über die Bilanzanalyse und betriebswirtschaftliche Beratung bis hin zur Begleitung in M&A-Transaktionen. Der Fokus der GKM Tax and Law liegt hier insbesondere auf der Strukturierung, Begleitung und Umsetzung von M&A-Transaktionen, was einen interdisziplinären Ansatz erfordert.
„Unsere Kanzlei legt besonderen Wert auf Fachkompetenz, Professionalität, Engagement, Vertrauen und Teamgeist, um gemeinsam mit Ihnen die gesteckten Ziele zu erreichen. Hierzu gehört, dass wir uns Zeit für Sie nehmen, Sie laufend über den Stand des Verfahrens informieren und unsere Honorarabrechnung transparent gestalten.“
Leitlinie Kanzlei
Häufig beginnen gerade M&A-Transaktionen mit der Notwendigkeit der Erstellung fundierter und objektiver Unternehmensbewertungen. Wir unterstützen Sie bei der Due Diligence, der Vertragsgestaltung und den Verhandlungen. Unsere Expertise im Bereich des Wirtschaftsrechts ermöglicht es uns, Ihre Interessen mit klaren und interessensgerechten Verträgen zu vertreten. Unser Ziel ist es, Ihnen die notwendige Sicherheit zu geben, um erfolgreiche M&A Transaktionen abzuschließen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse, um Ihre Geschäftsziele effizient zu erreichen.
Unser erfahrenes Team aus Wirtschaftsprüfern und Bewertungsspezialisten steht Ihnen zur Seite, um den Wert Ihres Unternehmens zu bestimmen. Unser Leistungsangebot umfasst dabei eine gründliche Analyse Ihres Unternehmens oder potenziellen Übernahmekandidaten. Wir verwenden bewährte Methoden der Unternehmensbewertung, um eine fundierte Grundlage für Ihre Transaktionsentscheidungen zu schaffen. Unser Partner, Prof. Dr. Jürgen Mertes ist wird unter anderem häufig von Gerichten als Gutachter in Fragen der Unternehmensbewertung bestellt und verfügt mithin über eine hohe Expertise auf diesem Gebiet.
„Die richtige Unternehmensbewertung spielt nicht nur bei M&A-Transaktionen eine besondere Rolle, sondern ist auch für das Verschenken oder Vererben eines Betriebes bzw. eines Geschäftsanteils in der Praxis bedeutsam. Eine Unternehmensbewertung kann daher niemals losgelöst von der Zielsetzung erfolgen. Die gemeinsame Klärung des Bewertungszwecks ist stets von entscheidender Bedeutung.“
Zitat Prof. Dr. Jürgen Mertes
Wir bewerten Ihr Unternehmen auch für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke und erstellen für Sie die für die unentgeltliche Nachfolge erforderlichen Steuererklärungen unter Berücksichtigung der Steuerfreistellungen für erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen. Gerne arbeiten wir dabei eng und vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater zusammen, da diese die steuerlichen Besonderheiten Ihres Unternehmens am besten kennt.
Sonderprüfungen in Ihrem Unternehmen sehen wir als Herausforderung und übernehmen diese gerne. Die Expertise eines externen Wirtschaftsprüfers zu den Zahlen der Gesellschaft kann z.B. hilfreich sein bei einem Betrugsverdacht oder im Gesellschafterstreit. Unterschlagungsprüfungen und Kreditwürdigkeitsprüfungen sind für uns kein Fremdwort. Gerne unterstützen wir Sie bei erforderlichen Sonderprüfungen.
Als Sachverständiger vertritt Prof. Dr. Jürgen Mertes die Bewertungsergebnisse auch vor Gericht. Ihm ist aus seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger bekannt, worauf Gerichte und auch Banken bei einer Unternehmensbewertung Wert legen. Scheuen Sie sich daher nicht, seine Expertise für Ihre Fragestellungen in Anspruch zu nehmen.
Sie suchen lediglich einen Wirtschaftsprüfer, der Ihren Jahresabschluss testiert? Hier können wir Ihnen aus unserem Netzwerk sicherlich einen passenden Wirtschaftsprüfer empfehlen. Erforderlichenfalls unterstützen wir Sie auch- als interner Partner im Rahmen einer laufenden Abschlussprüfung und helfen Ihnen, die notwendigen Sachverhalte und Belege vorzubereiten. Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützten Sie gerne bei Ihren Fragen rund um die Wirtschaftsprüfung.
Ihre Ansprechpartner
- Steuern
- Recht
Unter Steuerberatung verstehen wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der die umfassende Analyse, Planung und Optimierung steuerlicher Angelegenheiten für Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen umfasst. Auch die Erfüllung der steuerlichen Pflichten (sog. Compliance) von der Finanzbuchführung bis hin zur Steuerdeklaration ist Teil der Steuerberatung der GKM Tax and Law.
Schon in einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1965 heißt es: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.” Damit dies gelingt, setzen die Rechtsanwälte und Steuerberater der GKM Tax and Law ihr umfangreiches Wissen ein, um Ihre Steuern mit größter Sorgfalt und im Einklang mit allen gesetzlichen Vorschriften zu planen und zu gestalten. Unser Ziel? Minimieren Sie Ihre Steuerlast auf transparente und effiziente Weise.
Der Bereich der Wirtschaftsprüfung ist inhaltlich sehr umfassend. Von der Jahresabschlussprüfung durch unsere assoziierten Partner bis hin zu Fragen der wirtschaftlichen Beratung oder auch der Begleitung von M&A-Deals ist das Beratungsspektrum der GKM Tax and Law umfassend.
Die Beratung von Private Clients ist eine spezialisierte Dienstleistung der GKM Tax and Law, die auf die individuellen Bedürfnisse von vermögenden Privatpersonen ausgerichtet ist. Sie umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die darauf abzielen, Vermögen zu schützen, zu verwalten und zu optimieren.
Das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht sind untrennbar miteinander verbunden, da die rechtliche Struktur einer Gesellschaft direkte steuerliche Implikationen hat. Änderungen in der Gesellschaftsstruktur können steuerliche Konsequenzen auslösen, und Steuerplanung erfordert eine fundierte Kenntnis der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen. Eine ganzheitliche Betrachtung beider Rechtsbereiche ist daher entscheidend, um rechtliche und steuerliche Aspekte in Einklang zu bringen und optimale Ergebnisse zu erzielen.
Die Kombination von steuerlichem Wissen und rechtlicher Expertise ermöglichen es uns, auch komplexe Sachverhalte zutreffenden Lösungen zuzuführen. Dabei haben wir das gesamte Steuerrecht im Blick und nicht nur einzelne spezialgesetzliche Regelungen.
Eine erfolgreiche Prozessvertretung erfordert fachliche Kompetenz, strategische Planung, evidenzbasierte Argumentation, ausgeprägtes Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen sowie effektive Teamarbeit und Ressourcenmanagement. All das findet sich bei der GKM Tax and Law. Das Team verfügt über ein außerordentlich hohes Maß an Erfahrung im Bereich erfolgreicher Prozessvertretung, sei es in finanzgerichtlichen Verfahren oder in zivil- und arbeitsrechtlichen Prozessen.
Vertragsrecht und -gestaltung sind unabdingbare Bestandteile im Kontext der strukturellen Steuergestaltung. Ziel ist es, klare und faire Verträge zu erstellen, die die Interessen aller Parteien berücksichtigen und rechtliche Risiken minimieren. Hierfür stehen Ihnen unsere Anwälte zur Seite, mit denen wir für die optimale Umsetzung der zuvor gefundenen Strategien Sorge tragen.
Unsere Anwälte beraten, vertreten und unterstützen Sie in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst z.B. die Analyse von Rechtsfragen, die Ausarbeitung von rechtlichen Schriftstücken wie Klageschriften oder Verträgen, die Vertretung vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen sowie die Entwicklung von Strategien zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.